KONTROLLE UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR UNSERE PRODUKTE
1. KONTROLLE
A. Überprüfen Sie, ob alle Auftragsbedingungen erfüllt sind. Sollte das nicht der Fall sein, so machen Sie unserer
Niederlassung eine entsprechende Mitteilung.
B. Das auf der Auftragsbestätigung vermeldete Lieferdatum dient der Orientierung und ist unverbindlich.
C. Der ordnungsgemäße Zustand des Materials ist bei seinem Empfang zu bestätigen (Unterschrift und Stempel Ihrer
Firma). Jegliche Anomalie ist auf der Lieferscheinkopie für die Lieferfirma zu vermerken.
Zögern Sie nicht, sich zur Klärung jeglicher Zweifel mit unserer Niederlassung in Verbindung zu setzen.
2. BEDINGUNGEN
Es gelten die jeweils vereinbarten Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen für das Material. Sollten Sie
irgendwelche Anomalien hinsichtlich der Eigenschaften eines unserer Produkte feststellen, so folgen Sie bitte diesen
Anweisungen:
A. Informieren Sie die Handelsniederlassung über die festgestellte Anomalie.
B. Verwenden Sie das betroffene Material nicht, damit es in seiner Gesamtheit überprüft werden kann.
C. Die Lieferantin haftet für etwaige Mängel ihrer Produkte.
D. Dazu stellt die Firma gegebenenfalls eine Gutschrift über den Betrag aus, der dem mangelhaften Material entspricht.
Ohne dieses Dokument darf der Kunde keine Beträge von den Zahlungen abziehen.
E. Der Lieferant haftet in keinem Fall bei Reklamationen wegen Mehrwertverlusten, nach Weiterverarbeitung, wegen
Lieferverzug usw.
3. ZAHLUNGEN / ZWISCHENFÄLLE
A. RECHNUNG MIT ERGÄNZENDER ZAHLUNGSFORM ODER RESTZAHLUNG
Eine ergänzende Zahlung oder Restzahlung hat sich in jedem Fall nach dem auf der Rechnung angegebenen
Fälligkeitsdatum zu richten.
Sollte die Zahlung mittels Scheck stattfinden, so muss dieser der Verkäuferin spätestens am Tag vor dem auf der
Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum vorliegen.
VERZUG:
Sollte sich bei der Zahlung der gelieferten Ware ein Verzug ergeben, so wird der Barrabatt proportional zur Anzahl der
Verzugstage reduziert.
Der anzuwendende Barrabatt richtet sich also nach der in der Preisliste angegebenen Barrabattstaffel unter
Berücksichtigung der Anzahl Tage, die zwischen dem Rechnungsdatum und dem Tag der effektiven Zahlung vergangen
sind. Die Differenz wird in Rechnung gestellt.
Ist auf der Rechnung kein Barrabatt vermerkt, so werden im Fall eines Verzugs hinsichtlich des vereinbarten
Zahlungstermins die Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
B. RECHNUNG MIT ZAHLUNGSWEISE „AKZEPTWECHSEL“
Wird als Zahlungsweise ein Akzeptwechsel vereinbart, so ist der Käufer verpflichtet, diesen Wechsel innerhalb von 30
Tagen nach Rechnungsdatum ordnungsgemäß ausgefüllt und unter Angabe des Fälligkeitsdatum und der
Bankverbindung zuzustellen.
Änderungen, Korrekturen oder Streichungen auf dem Wechsel sind in keinem Fall zulässig.
Das Nichteinverständnis mit einem Rechnungsbetrag oder der Verzug zu empfangender Zahlungen berechtigen den
Kunden nicht dazu, die entsprechenden Beträge bei der Zahlung einer Rechnung abzuziehen, wenn er nicht zuvor eine
entsprechende Gutschrift erhalten hat.
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